Zugangsvoraussetzung und Bewerbung
Die Zugangsvoraussetzung für den Studiengang M. Sc. Geowissenschaften ist ein qualifizierter Hochschulabschluss in einem Studiengang Geowissenschaften mit Studienleistungen im Umfang von mindestens 180 Leistungspunkten (LP) mit dem Abschluss Bachelor of Science bzw. ein gleichwertiger Hochschulabschluss eines fachlich verwandten Studiums, das mit der Gesamtnote „gut“ oder besser bewertet wurde.
Absolventinnen und Absolventen verwandter Studiengänge (insbesondere der Physik, Chemie, Materialwissenschaften, weitere Geo- oder Umweltstudiengänge) werden grundsätzlich zugelassen, wenn ihr Abschluss gleichwertig ist. Die Gleichwertigkeit ist in der Regel dann gegeben, wenn im vorangegangenem Studium in den Fächern Mathematik, Physik, Chemie und Geowissenschaften Lehrveranstaltungen mit einem Leistungsumfang von insgesamt 60 LP (European Credit Transfer and Accumulation System, ECTS) erfolgreich absolviert sind. Dabei sollten mind. 12 LP aus dem geowissenschaftlichen Bereich stammen.
Bewerberinnen und Bewerber, die diese Zulassungsvoraussetzung nicht erfüllen, können zugelassen werden, wenn die Bewerbungsunterlagen eine besondere fachliche Befähigung für den Masterstudiengang Geowissenschaften und damit eine Gleichwertigkeit erkennen lassen. Die Feststellung der Gleichwertigkeit erfolgt durch eine Einzelfallprüfung, bei der auch einschlägige berufliche Erfahrungen berücksichtigt werden. Die Entscheidung hierüber wird vom Prüfungsausschuss getroffen. In Zweifelsfällen kann ein Auswahlgespräch durchgeführt werden. Eine Zulassung mit Auflagen ist möglich.
Das Master-Studium in Geowissenschaften erfordert fortgeschrittene Kenntnisse der englischen Sprache, um Lehrveranstaltungen in englischer Sprache gut verstehen und Texte zu Fachthemen selbstständig in englischer Sprache erstellen zu können.
Das Vorliegen ausreichender Sprachkompetenzen wird durch die Zulassungskommission festgestellt. Der Nachweis kann auf folgende Weise erbracht werden:
- durch Sprachzertifikate über Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens,
- durch ein in englischer Sprache geführtes Aufnahmegespräch oder
- durch Schulzeugnisse, die bis zum Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, einen mindestens vierjährigen Unterricht im Fach Englisch belegen.
- Von internationalen Studienbewerberinnen und -bewerbern sind Deutschkenntnisse auf dem Niveau DSH 2 oder TestDaF 4x4 nachzuweisen.
Die Bewerbung ist über das Online-BewerbungsportalExterner Link der Friedrich-Schiller-Universität möglich.
Bei Fragen zur Bewerbung wenden Sie sich an die Studienfachberater.
Benötigte Unterlagen zum Ausfüllen der Onlinebewerbung
Folgende Unterlagen sind nötig:
- Lebenslauf
- Motivationsschreiben
- Zeugnis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses mit Studienleistungen im Umfang von mindestens 180 LP (sofern zum Bewerbungszeitpunkt bereits vorhanden)
- Wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung der berufsqualifizierende Abschluss noch nicht vorliegt, muss der gegebene Leistungsstand (mit mindestens 140 für den Master-Studiengang relevanten LP) vorgelegt werden
- detaillierte Notenübersicht des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses mit Angabe einer Durchschnittsnote
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung
- Nachweis von Englischkenntnissen (Niveau B2 gemäß Europäischer Referenzrahmen)*
- ausländische BewerberInnen müssen einen Nachweis der Deutschkenntnisse anhand DSH-2, TestDaF 4x4 oder eines Äquivalents einreichen
- BewerberInnen mit einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss aus der Volksrepublik China, der Mongolei oder Vietnam müssen zusätzlich den Nachweis des Zertifikats der Akademischen Prüfstelle über die erfolgreiche Überprüfung der Studienleistungsnachweise (APS-Zertifikat im Original) beifügen
- ggf. Nachweise über fachlich relevante Praxiserfahrungen
* Hinweis zum "Nachweis von Englischkenntnissen": Formal wird ein Nachweis von Englischkenntnissen auf dem Niveau B2 verlangt, allerdings entscheidet der Auswahlausschuss, ob Ihre Englischkenntnisse für das Masterstudium ausreichend sind. Für Bewerber mit deutschem Abitur genügt der Nachweis über das Abiturzeugnis.
Bitte beachten Sie, dass alle Zeugnisse und Zertifikate in deutscher oder englischer Sprache übersetzt sein und zusätzlich beigefügt werden müssen. Die Übersetzungen müssen von einem vereidigten Übersetzer angefertigt werden.
Wenn Sie zugelassen sind...
Sobald Sie zum Masterstudium zugelassen sind, müssen Sie alle entsprechenden Zeugnisse im Original oder als beglaubigte Kopien für die Immatrikulation innerhalb einer bestimmten zeitlichen Frist an der FSU vorlegen. Diese Frist entnehmen Sie bitte dem Zulassungsbescheid, der Ihnen zugesendet wird.
Bitte beachten Sie, dass im Zuge der Immatrikulation der Semesterbeitrag bezahlt werden muss.
Ansprechpartner und Fragen
Weitere Informationen finden Sie über das MasterservicezentrumExterner Link.
Bei Fragen zur Bewerbung und Einschreibung wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung oder an das Studierenden-Service-Zentrum der FSU.